Landeswappen von Rheinland-Pfalz

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Das Landeswappen zählt ebenso wie die Landesflagge zu den Hoheitszeichen von Rheinland-Pfalz. Es wurde in Ausführung des Artikels 74 der Landesverfassung durch das Gesetz vom 10. Mai 1948 bestimmt. Der Entwurf stammt von Joseph Decku.[1]

Das Landeswappen hat die Form des heraldischen Rundschildes. Dieser ist durch eine aufsteigende eingebogene Spitze gespalten und zeigt im vorderen, silbernen Feld ein rotes durchgehendes Kreuz, im hinteren, roten Feld ein silbernes sechsspeichiges Rad und in der aufsteigenden schwarzen Spitze einen rot gekrönten und bewehrten goldenen Löwen. Das Wappen ist von einer goldenen Volkskrone (Weinlaub) überhöht.[2]

Die drei Kurfürsten unter ihren Wappen: v. l. Peter von Mainz, Balduin von Trier und Pfalzgraf Rudolf (1341)

Das Landeswappen zeigt die Symbole der früheren Kurfürstentümer Trier, Mainz und Pfalz im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation:

Die Krone des Pfälzer Löwen ist auf den besonderen Rang der Bayernherzöge als „Pfalzgrafen bei Rhein“ zurückzuführen.

Die überhöhte Volkskrone fünf goldfarbener stilisierter Weinblätter verweist auf die Bedeutung des Weinbaus in Rheinland-Pfalz. Insgesamt sechs der 13 deutschen Weinbaugebiete für Qualitäts- und Prädikatswein liegen innerhalb der Landesgrenzen. Die Volkskrone ist kein monarchisches Symbol, sondern ein Sinnbild der Volkssouveränität.

Wappenzeichen von Rheinland-Pfalz[3]

Das Wappenzeichen ist eine vereinfachte Darstellung des Landeswappens und darf ohne Genehmigung verwendet, jedoch nicht verändert werden.

Dem Wappenzeichen fehlen die Volkskrone sowie die rote Krone und detaillierte schwarze Fellzeichnungen des Löwen. Hinzugefügt wurden im Hintergrund schräglinks gestreifte schwarz-rot-goldene Farbverläufe und ein schwarzer Kringel.

Bezug zum Landeswappen

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Landeskommando Rheinland-Pfalz

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Das Landeskommando Rheinland-Pfalz der Bundeswehr verwendet seit 2021 das Landeswappen auf dem Eisernen Kreuz der Bundeswehr.[4]

Bestandteile aus dem Landeswappen

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Das Landeswappen auf Briefmarken

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Einzelnachweise

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  1. Klemens Stadler: Deutsche Wappen. Bundesrepublik Deutschland, Band 2, Angelsachsen-Verlag, Bremen 1966, S. 4.
  2. § 2 Landesgesetz über die Hoheitszeichen des Landes Rheinland-Pfalz (Memento des Originals vom 10. Oktober 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/rlp.juris.de (Wappen- und Flaggengesetz).
  3. Das Wappen von Rheinland-Pfalz. Abgerufen am 1. März 2020.
  4. Landeskommando Rheinland-Pfalz. In: bundeswehr.de. Abgerufen am 6. Dezember 2023.